AGBs

§1 Vertrag:

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist nur die schriftliche Form bindend.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast (Mieter) und Vermieter zur Einhaltung des Vertrags. Dieser kommt nur zwischen Vermieter und Mieter mit den erwähnten Personen der Bestellung und Bestätigung zustande.

§2 Bereitstellung:

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

§3 Ausfall:

Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§4 Stornokosten:

Die Kosten bei Stornierung nach Buchungsbestätigung betragen

75% des vereinbarten Mietpreises bis 90 Tage vor dem Anreisetag, danach
90% des vereinbarten Mietpreises.

Es wird daher empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§5 Wohnungsmängel:

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben.

Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Entstehen in den Wohnungen Schäden oder überhöhte Abnutzung, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

§6 Anreise und Abreise:

Anreise:

Am Anreisetag steht dem Gast die reservierte Ferienwohnung wie folgt zur Verfügung:

Werktags: ab 15.00 Uhr
Sonn- und Feiertags: ab 16.30 Uhr
Ein Wohnungsbezug zwischen 13 Uhr und 15 Uhr ist nach Absprache meist möglich, jedoch nicht bindend!

Abreise:

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10 Uhr freizugeben, um dem Vermieter Gelegenheit zu verschaffen, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

Zum Abreisezeitpunkt ist die Wohnung mit gesaugtem Bodenbelag, gereinigtem Herd und Backrohr sowie gespültem und vollständigen Geschirr und Besteck zu verlassen.
Für die Entsorgung des Mülls bzw. Abfalls in die dafür vorgesehenen Tonnen ist der Gast zuständig.

Der Anreisetag gilt als 1. Miettag und beinhaltet die darauffolgende Übernachtung. Als solcher wird dieser auch berechnet. Es wird beim Vertragsschluss ein Übernachtungspreis vereinbart. Ein Personenwechsel während der Mietdauer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

§7 Besuch:

Sollte der Mieter Besuch bekommen, ist der Vermieter davon unverzüglich zu informieren.
Zutritt zu Wohnung, Hof und Gelände ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Mieter haftet vollumfänglich für seine Besucher.

§8 Datenschutz:

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes  erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist.

§9 Reservierungsgebühr:

Für eine Buchung berechnen wir eine Reservierungsgebühr von 50,00 € je Wohnung,  diese wird mit einer Buchung fällig. Eine vollständige Buchung ist erst mit einer Reservierungsbestätigung und Zahlungseingang erfolgt. Diese Gebühr wird nicht erstattet! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch bei behördlichen Schließungen und Pandemie keine Erstattung erfolgt.

§10Anzahlung:

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung können vom Vermieter 40% des Buchungspreises verpflichtend als Anzahlung eingefordert werden. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

§11 Nebenkosten:

Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.
Kurbeiträge der Gemeinde müssen vom Vermieter berechnet und an die Gemeinde abgeführt werden.

§12 Tiere:

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

§13 Aufsichtspflicht:

Eine Beaufsichtigung von Kindern oder anderen zu beaufsichtigen Personen wird von uns nicht übernommen, diese muss vom Gast selbst übernommen werden.

§14 Gerichtsstand und Zahlung:

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnungen befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Lindau oder Kempten. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden.

§15 Klausel:

Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.